Catch & Release
Die Bedeutung von Catch&Release ist das Fangen und wieder freilassen von Fischen. Vor allem wird dies von Karpfen und Walleranglern praktiziert, aber auch bei anderen Fischarten ist es mitlerweile so, das maßige Fische wieder zurückgesetzt werden.
Es gibt zwar kein Gesetz, dass es verbietet, Fische freizulassen, die eigentlich mitgenommen werden könnten, aber es gibt ein geltendes Tirschutzgesetz.
Indem heißt es nach § 1, dass niemand einem Tier ohne vernümftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Nach § 17 Nr. 2b) macht sich jeder strafbar, wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich wiederholende oder erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt. Dies müssen wir beim Angeln beachten.
Im Tierschutzgesetz heißt es weiterhin, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus einem vernümftigen Grund geschieht (z.B. Verzehr des gefangenen Fisches).
Zusätzlich muss man auch noch die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer beachten, in denen die Mindestmaße, Schonzeiten und bedrohte Fischarten vorkommen.
Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist aber in keinem deutschen Gesetz festgeschrieben. Durch wissenschaftliche Untersuchungen hat sich ergeben, dass das Entnehmen von großen Fischen im Endeffekt zu einer Veränderung des genetischen Potenzials führt. Das heißt, dass durch die gezielte Entnahme, Fischpopulationen z.B. kleinwüchsiger und krankheitsanfälliger werden. Weiterhin sind große und vorallem alte Fische fruchtbarer und produzieren mehr Eier, die zur Arterhaltung beitragen. Die Qualität der Eier, der alten Fische, ist besser, weil der Dottersack die Jungfische mit mehr Nahrung versorgt, so dass sie weit mehr Nachkommen durchbringen als kleinere Exemplare. Außerdem ist die Brut der älteren Fische größer und wächst schneller, deswegen besitzen sie bessere Fluchtmöglichkeiten.
Jedem Angler ist es aber nicht möglich, jeden kapitalen Fisch mitzunehmen und zu verwerten, so dass er ihn wieder zurücksetzt. Ein großer Wels ist zum Beispiel ungenießbar, dient aber zum Erhalt seiner Rasse, da er die besseren Gene hat, als ein Kleinerer. Warum soll man ihn dann unnötig abschlachten, wenn man ihn nicht verwerten kann!?
Einige Tierschutzvertreter legen dies so aus, als ob das Zurücksetzen eine Strafbare Handlung wäre. Wir gehen angeln um Fische zu fangen und diese auch zu verwerten, trotzdem behalten wir uns selbst vor, welchen Fisch wir zurücksetzen und welchen wir verwerten.
Grund für diese Diskussionen, sind Verurteilungen von Anglern, die gezielt große Fische gefangen und wieder zurückgesetzt haben, nur um diese zu wiegen und zu fotografieren.
Hier ein Beispiel: Nach einer Strafanzeige des Tierschutzbundes verurteilte das Amtsgericht einen Angler, der in der Weser einen 44 Pfund schweren Karpfen auf Boilie fing und wieder schwimmen ließ. Nach langem Drill, was bei einem solch Kapitalen Fisch unvermeidbar ist, löste er ihn vom Haken fotografierte und wog ihn. Anschließend machte er per Selbstauslöser ein Foto und setzte ihn wieder zurück.
Das Foto und den Fangbericht übermittlete er an die Angelpresse, die daraufhin einen Bericht veröffentlichte, in dem das gezielte Angeln auf Kapitale mit anschließendem Fotografieren und Zurücksetzen, beinhaltete.
Das Gericht sah ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, undzwar, weil er das Angeln allein aus Freude am Drill, verbunden mit zusätzlichen Motiv der Selbstdarstellung ausübte. Das Gericht legte dies als Tierquälerei aus.
In anderen Ländern, ist es zum Beispiel ein ungeschriebenes Gesetz, dass man die Kapitalen Fische wieder zurücksetzt. Es ist dort nicht strafbar und einfach Gang und Gebe, wie vorallem in England.
Wir sind dabei:
